Wie im verwandten Übersichtsartikel bereits dargestellt, handelt es sich bei der Baugenehmigung um den bei weitem schwersten, aber auch „sichersten“ und nachhaltigsten Weg zur Jurte. Der Verbleib der Jurte auf unbestimmte Zeit ist abgesichert, man kann gefahrfrei Energie auch in das eigene Grundstück stecken, sie kann ganz normal als Hauptwohnsitz genutzt werden, aber in der Entstehung zahlt man dafür auch. Schlicht, weil die Jurten in diesem Fall baurechtlich in allen relevanten Aspekten wie ein gewöhnliches Haus behandelt werden. Sie mögen nur einen Bruchteil kosten, aber sie müssen das Gleiche liefern und auch die Verfahrenskosten ändern sich nicht, oder steigen gar wegen der Außergewöhnlichkeit des Projekts.
Ein wichtiger Knackpunkt hierbei ist die Statik. Wir sind aktuell selbst dabei mehrere auch sehr große Jurten genehmigen zu lassen und harren zur Zeit – Anfang 2026 – der statischen Berechnungen. Diese funktioniert bei einer Jurte grundlegend anders als bei Fixbauten mit rechten Winkeln und lässt sich mit den gängigen Programmen schwer erfassen. Aber: Lösungen sind in Sicht. Typenstatiken und Brandschutznachweise für unsere großen Jurten liegen in einem Jahr vor (behaupte ich jetzt einfach mal so).
Diese Jurten lassen sich dann grundlegend genehmigen, weitere Einschränkungen können jedoch aus dem Bebauungsplan und der Jurtenoptik entstehen. Jurten mit einer vertikalen Lärchenverschalung und einem Blechdach – innen bliebe alles gleich – haben da grundlegend bessere Karten als der klassische Jurtenlook aus wenig Holz und viel Tuch. Aber auch da werden die Behörden immer erfahrener und damit kooperativer.
Sinnvoll sind diese Jurten ab sieben oder acht Metern Durchmesser, 40 oder 50 Quadratmetern Grundfläche mit der Option die Wand bis auf 4m oder theoretisch auch mehr zu erhöhen und damit ein zweites Vollstockwerk zu kreieren und die Fläche quasi zu verdoppeln. Ein Grundmodell dieser Jurten, das sich als Idee bereits auf den Weg gemacht hat, ist eine 10m Gemeinschaftsjurte, die mit einer Wohnfläche von fast 150m² und einer Nutzfläche von 75m² auf bis zu 12 Bewohner ausgelegt ist. Energetisch hoch effizient, innen komplett modular – neue Raumzuschnitte sind jederzeit möglich – und gewohnt jurtig: hell, voller Wolle und Holz und hohem Kuschelfaktor.

Abbildung 1: Der Wohntrakt der 10m Gemeinschaftsjurte
Der Weg für ein leichteres Wohnen im Rahmen eines leichteren Lebens wird in Zukunft nicht nur von uns immer mehr beschritten werden – wir alle müssen nachhaltiger leben – und so werden dementsprechend gebaute Jurten Häusern Konkurrenz machen. Für den Augenblick, da keine Jurtenbauer*in im Land und auch wir wohl erst nächstes Jahr Jurten mit Statik anbieten, empfiehlt sich dieser Weg noch nicht.
Alternativen
Warten – bis wir einen Zeitplan für die Typenstatik haben, was wohl sehr bald der Fall sein wird, und dann mit uns bereits zu planen beginnen.
Wagenjurten – wer mehr Platz braucht als ein verfahrensfreier Bau bietet und den fliegenden Bau überzeugend umsetzen will, der sollte über Lösungen auf Rädern nachdenken. Zwar kostet das Tiny-House-Gestell auf drei Achsen 5000€, aber die vergehen nicht unter einer Jurte und ansonsten orientieren sich die Preise am Typ ANIMA. Unsere Wagenjurten sind darauf ausgelegt, schnell den Stellplatz wechseln zu können und damit als fliegende Bauten nutzungsoffen. Nur für einen gewerblichen Betrieb bedarf es einer Aufstellgenehmigung. Sie sind noch schneller montierbar, als normale Jurten und können auch aufgebaut die nötigen Meter weit bewegt werden.
Verfahrensfreie Bauten – oder verfahrensfreie Bauten sind je nach Bundesland unterschiedlich große Gebäude für den Innenbereich. In Bayern gelten zum Beispiel 75m³ – eine Anima 6m geht also gerade noch. Diese dürfen offiziell nicht befeuert werden und nicht vermietet. Dergleichen wird aber erfahrungsgemäß so gut wie nie beanstandet. Alternativ gibt es andere Heizsysteme und wer nicht gerade frontal mit Übernachtungen in der Jurte wirbt, wird Wege finden, diese trotzdem anzubieten.
Baustellenunterkunft – wo immer etwas renoviert wird, ist dieser Weg ein vielversprechender. Dann haben alle Zeit, sich in Ruhe an die Jurte gewöhnen, während sich die Arbeiten am Haus von Schwierigkeit zu Schwierigkeit schleppen und unendlich in die Länge ziehen. Und wenn die Jurte dann länger stehen bleibt…
Fliegende Bauten – wie bei den Wagenjurten bereits erwähnt, kann mit Jurten, die alle drei bis sechs Monate (oder auch nie – je nachdem, ob jemand fragt) den Stellplatz wechseln (um mindestens zwei Meter) sehr viel angestellt werden. Hier sind 75m² – also eine 9,5m Jurte – die Obergrenze ohne Aufstellgenehmigung. Im Außenbereich ist alles andere als das ohnehin schwer zu offizialisieren. Die einfachste Umsetzung zur Zeit ist da klar die CARAVAN Wagenjurte, andere Lösungen sind aber auch vorstellbar.
Duldung – der Königsweg in Zeiten der Wende. Ein nicht unerheblicher Teil der Jurten, die wir in den letzten Jahren aufgebaut haben – zum Beispiel alle unsere eigenen Projekte bis zum aktuellen – basierten letztlich auf der Duldung. Aber Duldung ist nicht gleich Duldung. Niemand wird ein Einfamilienhaus auf der grünen Wiese im Außenbereich dulden, eine leichte Jurte ohne fixe Verbindung zwischen Fundament und Aufbau und in wenigen Stunden bis auf die Rasenkante abbaubar dagegen viel eher. Kein Beton, zu äußerster Nachhaltigkeit verpflichtet und stets mit einem Lächeln auf den Lippen – wer sein eigenes Jurtenprojekt mit Enthusiasmus verfolgt, senkt das Risiko von Komplikationen erheblich. Oft gilt: wo kein (erzürnter) Nachbar, da kein Richter – weil: kein Kläger. Tatsächlich ist die Behörde für Jurtenbewohner ohne eigenen Grund seltener das Problem als die Grundstückseigentümer. (Wer das Vertrauen nicht wirklich fühlt, sollte sich vertraglich absichern.) Das Schöne daran ist, dass, solange man oder frau nicht sehr viel Zeit in das Grundstück investiert hat, sich der größtmögliche materielle Schaden eines Abbaus auf die Montagekosten beläuft. Und die sind so gering, dass dergleichen eigentlich nicht als Ausrede taugt und es folglich heißen muss: Be the change!








